Plötzlich gekündigt – Tipps & Soforthilfe

Plötzlich gekündigt – ein Schock für jeden Arbeitnehmer
Plötzlich gekündigt zu werden ist eine schockierende Situation die schnelles Handeln erfordert. | Foto: © coriander / adobe stock

Plötzlich gekündigt? Eine Kündigung trifft die meisten unerwartet und ist mit schmerzhaften Gefühlen verbunden. Doch es nützt nichts, sich in Trauer, Angst und Wut aufzulösen – sinnvolle Strategien müssen her, um die Zeit zwischen zwei Jobs zu überbrücken. Nur so gelingt es, neu anzufangen und den Frust über den Verlust der Arbeitsstelle hinter sich zu lassen.

Schock, aber jetzt zählt Handeln

Der Puls rast, die Stimme bricht, man ist den Tränen nahe. Die Worte rauschen nur noch an einem vorbei. Wie betäubt verlässt man das Personalbüro. Eine Kündigung geht an niemanden spurlos vorüber.

Gerade wenn man plötzlich gekündigt wurde, ist es ratsam, sich engen Freunden und der Familie anzuvertrauen. Das vertraute Gespräch hilft, sich damit abzufinden und Panik zu vermeiden. Ist der Schock überwunden, geht es darum, die nächsten Schritte zu planen.

Arbeitsrecht prüfen: Kündigungsgrund & Fristen

Frisch gekündigt, denken die meisten nicht daran, zu prüfen, ob die Kündigung rechtens ist. Es gelten verschiedene Vorschriften bezüglich der Form, der einzuhaltenden Fristen und des Kündigungsgrunds. Halten Arbeitgeber diese nicht ein, kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen. Das gilt insbesondere bei Beschäftigten mit Kündigungsschutz, darunter Frauen im Mutterschutz und Schwerbehinderte.

Tipp: Wer gekündigt wurde, hat nur drei Wochen Zeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Geht innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, hat die Kündigung Bestand.

Eine mündliche Kündigung, eine E-Mail oder eine WhatsApp halten vor Gericht nicht stand. Eine Kündigungsschutzklage ist immer dann gerechtfertigt, wenn das Schreiben nach § 623 BGB nicht in Schriftform vorliegt. Gleiches gilt, wenn eine unberechtigte Person das Schriftstück unterzeichnete oder die Unterschrift des Arbeitgebers fehlt.

An dem Tag, an dem der Mitarbeiter das Kündigungsschreiben erhält, beginnt die Kündigungsfrist. Deren Länge hängt von den Bestimmungen des Gesetzgebers und den Vertragsvereinbarungen ab.

Bei einer abweichenden Frist reichen Betroffene Klage beim Arbeitsgericht ein, um das ihnen zustehende Gehalt einzustreichen. Wer Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt, hat keine andere Wahl als zu klagen. Prüft die Behörde den Fall und stellt Ungereimtheiten fest, muss ein Gericht zunächst feststellen, ob der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet ist, bevor Sozialleistungen fließen.

Arbeitslos melden: Fristen & Vorgehen

Um sich arbeitssuchend zu melden, wenden sich Arbeitnehmer mindestens 3 Monate vor dem Ende des Angestelltenverhältnisses bzw. spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung an die Bundesagentur für Arbeit. Wer sich zu spät registriert, riskiert eine Sperrzeit.

Mittlerweile erfolgt die Meldung über das Onlineportal der BA oder telefonisch unter der Servicenummer: 0800 4 555500. Gelingt es Betroffenen in der Zwischenzeit nicht, eine neue Anstellung zu finden, melden sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos.

Gekündigt? Arbeitslosengeld & finanzielle Ansprüche

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer in den vergangenen 2,5 Jahren mindestens 12 Monaten versicherungspflichtig angestellt war undsich rechtzeitig bei der BA im Bezirk arbeitslos meldet. Ausnahmen gelten für häufig kurz befristet Beschäftigte. Hier reicht eine Anwartschaft von 6 Monaten. Voraussetzung ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld. Dieser sollte mindestens 2 Wochen vor dem Ende der Kündigungsfrist bei der BA eingehen. Wer keinen Anspruch hat, wendet sich an das Jobcenter oder ans Sozialamt.

Arbeitslose erhalten 60 Prozent ihres pauschalen Nettogehaltes. Mit Kind erhöht sich der Anspruch auf 67 Prozent. Wie langen die BA die Hilfeleistung auszahlt, hängt von der Versicherungszeit und dem Alter des Antragstellers ab.

Krankenversicherung & Sozialleistungen sichern

Wer Arbeitslosengeld erhält, bleibt bei seiner bisherigen Versicherung kranken- und pflegeversichert. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt den Beitrag selbst während einer Sperrzeit. Personen, die keinen Antrag stellen, müssen sich freiwillig gesetzlich versichern. Privatversicherte fordert die BA unter Umständen dazu auf, in eine gesetzliche Versicherung zu wechseln. Ist der Wechsel nicht möglich, erhalten sie einen Beitragszuschuss.

Zeugnis & Unterlagen vom Arbeitgeber einfordern

Wer gekündigt wurde, sollte nicht mit leeren Händen gehen. Ehemaligen Mitarbeitern steht ein einfaches Arbeitszeugnis zu. Zur Vorlage bei der Arbeitsagentur benötigen sie eine „Arbeitsbescheinigung“, die der Arbeitgeber elektronisch an die Behörde übermittelt. Sie dient als Nachweis über die Beschäftigung und deren Ende beim betreffenden Unternehmen. Fehlen weitere Unterlagen wie Urlaubsbescheinigungen und Lohnabrechnungen, sollten Betroffene diese schriftlich anfordern.

Emotionale Stabilität & mentale Gesundheit

Der Verlust der Arbeitsstelle belastet die psychische und körperliche Gesundheit. Gehen feste Tagesstrukturen, soziale Kontakte, der Status und die gesellschaftliche Teilhabe verloren, leidet das Selbstwertgefühl. Umso wichtiger ist ein stabiles Umfeld. Um die mentale Gesundheit aufrechtzuerhalten, sollte man die Zeit sinnvoll nutzen. Die PC-Kenntnisse auffrischen, Bewerbungen schreiben, an Webinaren zu jobrelevanten Themen teilnehmen – es gibt viel zu tun. Auch ein Sprachkurs oder ein Ehrenamt können sinnstiftend sein.

Wer jedoch bereits in einem tiefen Loch steckt, sollte sich professionelle Hilfe suchen. Eine Therapie kann dazu beitragen, schlimme Krisen zu überwinden.

Bewerbungsstrategie & berufliche Neuorientierung

Eine Bestandsaufnahme hilft dabei, den weiteren Berufsweg zu beschreiten. Worin bin ich gut, wo gibt es Nachholbedarf? Wo liegen meine Interessen? Bei welchen Jobs kann ich mit meiner Erfahrung und meiner Ausbildung punkten? Wer reflektiert auf seine Stärken und Schwächen blickt, ist in der Lage, aussagekräftige Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen. Im Einzelfall kann ein Bewerbungscoaching zielführend sein.

Die Bundesagentur für Arbeit kann bei der beruflichen Neuorientierung behilflich sein. Gibt es im eigenen Metier zu wenig Jobs, kann es Sinn ergeben, nach einer zukunftsträchtigen Beschäftigung Ausschau zu halten – beispielsweise im Bereich der kritischen Infrastruktur, im Umweltschutz oder im Handwerk.

Bei Bedarf fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Weiterbildung oder eine Umschulung. Viele Unternehmen bieten ausscheidenden Mitarbeitern auch eine Outplacement-Beratung an, um sie bei der Neuorientierung und Stellensuche zu unterstützen.

Fazit

Plötzlich gekündigt – kein Grund zu verzweifeln. Wer den ersten Schock überwunden hat, sollte schnell handeln. Dazu ist erst einmal zu prüfen, ob die Kündigung Bestand hat und gegebenenfalls beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Zudem ist es ratsam, sich zügig arbeitssuchend/arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit hilft Menschen auf Arbeitssuche, die Zeit zwischen zwei Jobs zu überbrücken, eine Anstellung zu finden und sich bei Bedarf neu zu orientieren.

Verfasst von hajo