Unfallschaden am Auto ohne Verursacher – was tun?

Unfall ohne Verursacher häufig bei Wildunfall
Schaden ohne Verursacher: Wer zahlt bei einem Wildunfall? | Foto: © U. J. Alexander / adobe stock

Sie haben ein neues E-Auto und stellen eines Morgens fest, dass eine Delle im Auto ist. Oder Sie fahren mit Ihrem Auto über eine Landstraße und ein Wildtier kreuzt die Straße. Sie können nicht mehr rechtzeitig reagieren und es kommt zu einem Wildunfall. Vorstellbar sind verschiedene Szenarien, bei denen man von einem Unfall ohne Verursacher spricht.

Die Frage, wie in solchen Fällen Ihre Rechte aussehen und wie Sie den Schaden regulieren lassen können, ist schwer zu beantworten. Gerade für die Klärung von Haftungsfragen und möglichen Schadensersatzansprüchen ziehen Unfallopfer deshalb gerne einen Rechtsanwalt in Bielefeld oder an ihrem Heimatort zurate.

Was bedeutet ein „Unfall ohne Verursacher“?

Von einem „Unfall ohne Verursacher“ spricht man, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird, ohne dass jemand anderes daran beteiligt war. Die Grenzen hin zu Fällen, in denen der Unfallverursacher den Unfallort einfach verlassen hat, sind dabei fließend. Auch Fälle von Fahrerflucht werden zunächst als „Unfall ohne Verursacher“ oder als „Unfall mit unbekanntem Verursacher“ bezeichnet.

Ein klassischer Unfall ohne Verursacher ist ein Wildunfall. Überfahren Sie ein Wildtier – beispielsweise einen Hasen oder ein Reh –, sind erhebliche Schäden am Auto die Regel.

Eine weitere Möglichkeit sind Schäden durch umherfliegende Gegenstände, beispielsweise bei einem Sturm. Alle diese Fälle haben eines gemeinsam: Die Schuldfrage ist schwer zu klären und ohne Zeugen in der Nähe ist es teilweise unmöglich festzustellen, wer den Unfall verursacht hat.

Deshalb ist es in solchen Fällen umso wichtiger, schnell und richtig zu reagieren. Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel, wie Sie sich in einem solchen Schadensfall richtig verhalten und welche Möglichkeiten der Schadensregulierung es gibt.

Erste Schritte nach dem Schaden

Stellen Sie Kratzer, Dellen oder einen Schaden nach einem Zusammenstoß mit einem Tier an ihrem Auto fest, bewahren Sie Ruhe. Hier sind die wichtigsten ersten Schritte:

  1. Sichern Sie den Unfallort: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug gut sichtbar steht und keine Gefahr für andere besteht. Bei Nacht empfiehlt es sich, Warnblinker einzuschalten und gegebenenfalls ein Warndreieck aufzustellen.
  2. Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie Fotos vom Schadensbild aus verschiedenen Blickwinkeln. Notieren Sie Datum und Uhrzeit sowie die genaue Stelle des Vorfalls. Falls Zeugen anwesend sind, notieren Sie deren Kontaktdaten.
  3. Prüfen Sie auf Hinweise: Gibt es Hinweise auf den Verursacher? Zum Beispiel Spuren auf dem Boden? Oder Überreste eines Gegenstands? Solche Details können später bei der Klärung helfen.
  4. Rufen Sie die Polizei: Es ist ratsam in solchen Fällen grundsätzlich die Polizei hinzuziehen. Bei Parkschäden versucht die Polizei, den flüchtigen Fahrer durch Befragung möglicher Zeugen zu ermitteln. Auch in anderen Fällen (beispielsweise bei umherfliegenden Gegenständen) ist eine Klärung der Verantwortlichkeit für diese Gegenstände ohne polizeiliche Hilfe schwierig.
  5. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung: Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung so bald wie möglich und schildern Sie den Vorfall. Die meisten Versicherer haben spezielle Hotlines für Schadensmeldungen.

Möglichkeiten der Schadenregulierung

Bei einem Unfall ohne Verursacher stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: die Regulierung über die eigene Versicherung (Kaskoversicherung) oder eine mögliche Fremdhaftung durch Dritte.

  • Eigene Kaskoversicherung: Wenn Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für den Schaden – vorausgesetzt, der Schaden ist versichert und die Police deckt solche Fälle ab.
  • Fremdhaftung: Kann ein Dritter eindeutig verantwortlich gemacht werden (beispielsweise bei einem Parkrempler durch einen anderen Fahrer), steht es ihnen frei, zu versuchen, Schadensersatz von dieser Person zu fordern. Damit Sie diesen durchsetzen können, ist es wichtig, Zeugen oder stichhaltige Beweise für die Beteiligung des anderen zu finden.

Vorwiegend ist die eigene Kaskoversicherung die wichtigste Anlaufstelle bei Schäden ohne erkennbaren Verursacher.

Kaskoversicherung: Teilkasko vs. Vollkasko

Die Entscheidung zwischen Teilkasko und Vollkasko hängt von Ihrem Fahrzeug und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab:

  • Teilkasko: Diese Versicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Feuer ab. Bei Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus greift sie gewöhnlich nicht.
  • Vollkasko: Zusätzlich zur Teilkasko umfasst die Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen. Sie ist vornehmlich bei neuen oder wertvollen Autos sinnvoll, da sie einen umfassenden Schutz bietet.

Die Auswahl des richtigen Tarifs bei einem kostengünstigen Versicherer kann mehrere hundert Euro Versicherungsprämie im Jahr einsparen, wie die Verbraucherzentrale festgestellt hat.

Bei einem Unfall ohne Verursacher kommt die Teilkasko meist für Schäden auf, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, wie Wildunfälle oder umherfliegende Gegenstände. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese auch im Fall einer Fahrerflucht des Verursachers die Kosten.

Schadensmeldung bei der Versicherung

Sobald Sie den Schaden entdeckt haben, sollten Sie ihn unverzüglich Ihrer Versicherung melden. „Unverzüglich“ bedeutet in dem Zusammenhang „ohne schuldhafte Verzögerung“. Viele Versicherer bieten spezielle Online-Formulare oder Hotlines an, um den Schaden schnell zu erfassen. Selbst Unfälle, die mitten in der Nacht geschehen, können also oft direkt und unmittelbar gemeldet werden.

Bei der Meldung benötigen Sie:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls,
  • Fotos vom Schaden,
  • Angaben zum Ort und Zeitpunkt des Unfalls und
  • falls vorhanden: Zeugenangaben.

Die Versicherung prüft dann den Fall und entscheidet, ob und in welcher Höhe sie den Schaden reguliert. Je schneller Sie die geforderten Unterlagen und Stellungnahmen bei Ihrer Versicherung vorlegen, desto schneller ist ein Abschluss der Prüfung möglich.

Kostenübernahme und Selbstbeteiligung

Die meisten Vollkaskoversicherungen werden heute mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Teilweise gibt es auch Tarife der Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Das ist ein Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung ist in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt.

Beispiel: Sieht Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung von fünfhundert Euro vor und der Schaden 2 beträgt zweitausend Euro, übernimmt die Versicherung 1.500 Euro. Bei kleineren Schäden kann es sich lohnen, abzuwägen, ob eine Schadensmeldung sinnvoll ist. Denn manchmal übersteigt die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung nicht.

Zudem kommt es vor, dass bei bestimmten Schäden keine Selbstbeteiligung anfällt. – Das hängt von Ihrer Police ab. Grundsätzlich reduziert eine Selbstbeteiligung die laufenden Kosten Ihrer Versicherung. Prüfen Sie bei Abschluss eines Versicherungsbetrages, ob die Selbstbeteiligung Sie nicht finanziell überfordert.

Rechtslage und Beweispflicht

In Fällen ohne klaren Verursacher gestaltet sich die rechtliche Situation manchmal kompliziert. Grundsätzlich liegt die Beweispflicht beim Geschädigten: Sie müssen nachweisen können, dass der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde oder dass kein Fremdverschulden vorliegt.

Ohne Zeugen oder Beweise fällt es schwer, Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen. In solchen Fällen greift meist die eigene Kaskoversicherung. Denken Sie daher an Folgendes:

  • Unfallbericht: Es empfiehlt sich immer, bei unklaren Situationen einen Unfallbericht zu erstellen oder Fotos zu dokumentieren.
  • Zeugen: Falls Zeugen anwesend sind, bitten Sie sie um eine schriftliche Aussage.
  • Polizeiliche Meldung: Bei größeren Schäden oder Verdacht auf Vandalismus kann eine Anzeige bei der Polizei hilfreich sein.

Fazit

Ein Unfall am Auto ohne Verursacher ist ärgerlich und oft schwer zu klären. Wichtig ist jedoch, Ruhe zu bewahren und systematisch vorzugehen: Dazu unverzüglich den Schaden sichern und dokumentieren, sofort Ihre Versicherung informieren und alle notwendigen Unterlagen bereitstellen.

Mit einer guten Kaskoversicherung sind viele Kosten abgedeckt. Das Problem dabei: Eine Schadensmeldung kann zu einer Höherstufung in Ihrem Vertrag und damit zu dauerhaft steigenden Versicherungskosten führen. Bei Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung empfiehlt es sich zu prüfen, ob es Sinn ergibt, die Schäden überhaupt melden möchten.

Sind Sie sicher, dass ein Dritter den Schaden direkt oder indirekt verursacht hat? Dann konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und sprechen mit ihm Ihren Fall durch. Ein Beispiel: Bei einem Sturm beschädigt umherfliegendes Material von einer nahegelegenen Baustelle Ihr Fahrzeug. Hier stellt sich die Frage, ob das Material ausreichend gesichert war.

In Fällen rechtlicher Unsicherheit ist die Beratung durch einen Fachanwalt oft die einzige Möglichkeit, Klarheit in die Problematik zu bringen. Ein erstes Beratungsgespräch bieten viele Anwälte kostenlos an – alternativ übernimmt in solchen Fällen auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer anwaltlichen Vertretung.

Foto: © U. J. Alexander / adobe stock

Verfasst von hajo