Es kann viele unterschiedliche Gründe für eine Betriebsauflösung geben. Warum auch immer Sie Ihren Betrieb auflösen möchten oder müssen – bei der Auflösung des Betriebes gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Steuerliche und rechtliche Punkte sind dabei genauso wichtig wie die Frage nach dem persönlichen Danach.
Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel, wie aus der Auflösung Ihres Betriebes eine eigene Erfolgsstory werden kann – und wie Sie für sich selbst den Übergang in das Leben nach der Selbstständigkeit so einfach wie möglich gestalten.
Unterschied zwischen Betriebsstilllegung, Liquidation und Insolvenz
Eine Betriebsstilllegung oder Betriebsauflösung ist die endgültige Aufgabe des Betriebszwecks. Gleichzeitig wird die Betriebsorganisation aufgelöst. Sie schließen also Ihr Unternehmen vollständig. Das kann freiwillig oder unfreiwillig erfolgen.
Eine Liquidation kann ebenfalls freiwillig oder unfreiwillig erfolgen. So kann sie beispielsweise Teil einer Insolvenz sein. Ein Unternehmer oder die Gesellschafter einer GmbH können aber auch ohne eine Insolvenz beschließen, alle Vermögenswerte des Unternehmens zu veräußern (liquidieren), um die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu begleichen.
Reichen die Vermögenswerte nicht aus, kommt es zu einer Insolvenz.
Gründe für die Betriebsauflösung
Hier kann es eine ganze Reihe von Gründen geben. Nicht alle sind freiwillig, und in manchen Fällen ist eine Betriebsauflösung gleichbedeutend mit dem Scheitern der persönlichen beruflichen Existenz des Unternehmers.
Wirtschaftlich
Hat die Betriebsaufgabe wirtschaftliche Gründe, bedeutet dies oft, dass die Einnahmen aus dem Betrieb nicht mehr ausreichen, um die Kosten zu decken. Das Unternehmen fährt Verluste ein, oder die erzielten Gewinne reichen nicht aus, um die privaten Kosten des Unternehmers zu decken oder die Gewinnerwartungen der Gesellschafter oder Aktionäre zu erfüllen.
Fehlende Arbeitskräfte – zum Beispiel aufgrund des Fachkräftemangels – können ein anderer wirtschaftlicher Grund für eine Betriebsauflösung sein.
Strategisch
Es kann auch aus strategischen Gründen zu einer Betriebsauflösung kommen. Beispielsweise wenn aus einem Betrieb mit einer neuen Unternehmensform ein neues Unternehmen erwachsen soll. Oder wenn Sie als Gewerbetreibender ein Unternehmen schließen, um ein neues Unternehmen zu gründen und an einem anderen Standort oder mit einem anderen Betriebszweck weiter tätig zu sein.
Persönliche Gründe
Häufig kommt es auch aus persönlichen Gründen zur Betriebsauflösung. Sie haben ein Alter erreicht, in dem Sie nicht mehr 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche für Ihr Unternehmen da sein möchten? Dann kann die Betriebsauflösung ein guter Schritt in Richtung persönlicher Ruhestand sein.
Wer in Zukunft seine Zeit lieber auf Reisen oder bei der Ausübung anderer Hobbys verbringen möchte und gut vorgesorgt hat, kann mit einer rechtzeitigen Betriebsauflösung noch einige schöne Jahre oder sogar Jahrzehnte verbringen.
Mancher Selbstständiger entscheidet sich grade in Zeiten des Fachkräftemangels auch dafür, den Weg aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis zu gehen. Weniger Verantwortung und weniger Risiko sind hier mit dem Verlust einiger Freiheiten, die Sie als Selbstständiger auf jeden Fall im Vergleich zu einem Angestellten haben, abzuwägen.
Schritte zur Betriebsauflösung
Es gibt Anbieter für Betriebsauflösungen in Berlin und in anderen Teilen Deutschlands, die Sie bei den wichtigsten Schritten der Betriebsauflösung begleiten und Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Einige Dinge müssen Sie aber auf jeden Fall selbst erledigen. Wichtig ist, gerade im Bereich der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen nichts zu übersehen, da das sonst im Nachgang mit zusätzlichen Kosten verbunden sein könnte.
Entscheidung zur Betriebsauflösung
Wenn Sie die Entscheidung zur Betriebsauflösung getroffen haben, sollten Sie als Erstes prüfen, welche Verträge Sie unbedingt kündigen sollten und welche Fristen dabei einzuhalten sind. Wenn Sie Angestellte haben, müssen die Arbeitsverträge gekündigt werden. Die Auflösung eines Betriebs ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, doch auch diese ist in der Regel nur mit einer Kündigungsfrist möglich.
Daneben bestehen oft Verpflichtungen wie Mietverträge, Verträge über die Nutzung von Lizenzen, Telefon oder Handyverträge. Informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Vertragslaufzeiten und kündigen Sie die entsprechenden Verträge so zeitnah wie möglich.
Behalten Sie dabei aber im Auge, wann genau Sie Ihren Betrieb aufgelöst haben möchten. Wenn Sie beispielsweise noch laufende Verträge haben, denen Sie als Dienstleister nachkommen müssen, bietet sich eine Betriebsauflösung – zumindest aus privaten Gründen – erst nach Ablauf Ihrer Dienstleisterverträge an.
Informationspflichten
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und kündigen Sie den mit ihm geschlossenen Vertrag zur Erledigung der Buchführung. Außerdem sollten Sie mit ihm über die steuerlichen Abläufe der Betriebsauflösung sprechen. Lassen Sie Ihren Steuerberater die Abmeldung beim Finanzamt vornehmen. Erledigen Sie selbst die Abmeldung beim für Sie zuständigen Gewerbeamt. Diese ist wichtig, da Sie verpflichtet sind, sämtliche Änderungen in Ihrem Gewerbe der zuständigen Stelle zeitnah mitzuteilen.
Bestandsaufnahme
Als Nächstes ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Erfassen Sie das gesamte Betriebsvermögen und prüfen Sie, was Sie davon in Zukunft selbst nutzen möchten und was veräußert werden soll.
Verwertung des Vermögens
Nach der Bestandsaufnahme folgt die Verwertung des Vermögens. Wenn Sie Betriebsvermögen bereits komplett abgeschrieben haben, bezeichnet man die Differenz zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert dieses Vermögensgegenstandes als stille Reserve.
Schlussrechnung und Steuerangelegenheiten
Diese stille Reserve wird ein wichtiger Faktor in der steuerlichen Abwicklung Ihres Betriebs. Wenn Sie einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen herausnehmen und ihn selbst nutzen möchten, gilt dieser als veräußert. Wenn Sie Betriebsvermögen tatsächlich verkaufen und dabei einen höheren Preis als den aktuellen Buchwert erzielen können, ist die Differenz als Gewinn aus dem Verkauf Ihres Unternehmens zu werten.
Dieser Gewinn muss in den meisten Fällen nach § 16 EstG versteuert werden. Nur wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und Ihren Betrieb auflösen, haben Sie einen Freibetrag von 45.000 Euro auf den Aufgabegewinn (Stand: Januar 2025).
Das Erstellen einer Aufgabebilanz ist kompliziert und es lauern eine ganze Menge Fallstricke bei der korrekten steuerrechtlichen Abwicklung Ihres Betriebes. Deshalb sollten Sie diese Aufgabe auf jeden Fall von Ihrem Steuerberater übernehmen lassen.
Löschung des Unternehmens
Wenn Ihr Betrieb im Handelsregister eingetragen war, müssen Sie diesen löschen lassen.
Tipps für eine reibungslose Betriebsauflösung
Frühzeitige Planung
Wenn Sie über eine Betriebsauflösung nachdenken, sollten Sie sich so früh wie möglich näher mit den Folgen und den daraus erwachsenen Verpflichtungen befassen. Eine solche Auflösung sollte auf keinen Fall eine Entscheidung aus dem Bauch heraus sein – oft ist mehrmonatige Planung für eine reibungslose Abwicklung erforderlich.
Kommunikation
Sprechen Sie offen und ehrlich mit allen Beteiligten. Das können zum Beispiel sein:
- Ihre Arbeitnehmer
- Ihr Steuerberater
- Ihr Bankberater
- Anbieter von Lizenzen, Handy- und Telekommunikationsverträgen etc.
- Der Vermieter Ihrer Büro- oder Arbeitsräume
Je eher Sie Ihre Planungen bekannt machen, desto weniger Probleme gibt es in der Regel bei der Umsetzung.
Rechts- und Steuerberatung
Lassen Sie sich in allen komplizierten Bereichen von Fachleuten beraten. Auch wenn das noch einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden ist – eine falsche Steuererklärung oder eine unterlassene Abmeldung kann am Ende deutlich teurer werden.
Persönlicher Übergang
Wenn Sie sich für eine Betriebsauflösung aus persönlichen Gründen entschieden haben, dann nehmen Sie das Ende Ihrer betrieblichen Tätigkeit auch als Chance wahr. Es gibt in solchen Situationen viele Möglichkeiten, noch einmal etwas für die persönliche Entwicklung zu tun. Doch selbst aus einer unfreiwilligen Betriebsaufgabe können neue Chancen und neue Möglichkeiten erwachsen – wichtig ist diese zu sehen und dann auch als solche anzunehmen.