Lichtenberg. Lichtenberger, die beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und deren Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung) können ab dem 15.02.2021 einen neuen berlinpass beantragen. Das teilte das Amt für Bürgerdienste mit. Alle anderen leistungsbeziehenden Personen nutzen weiterhin das Berlin-Ticket S in Verbindung mit ihrem abgelaufenen berlinpass oder dem vor März 2021 ausgestellten Bewilligungsbescheid solange bis sie 2021 einen neuen Bescheid erhalten. Wegen der derzeit einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen in den Bürgerämtern sind berlinpass-Anträge der Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner ausschließlich schriftlich an folgende Adresse zu senden: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Bürgerdienste, – berlinpass –, 10360 Berlin. Weitere Informationen gibt es online unter https://berlin.de/berlinpass